Elternbeiträge
In Niedersachsen ist der Besuch der Kindertagesstätte ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit besteht bei einer Betreuungszeit von höchstens 8 Stunden täglich.
Für Kinder unter 3 Jahren beträgt der Beitrag:
Krippe:
Frühdienst: 07:30- 08:00 Uhr 29,88 Euro
Ganztagsbetreuung: 08:00 – 15:00 Uhr (7 Std.) 209,14 €
Randzeitbetreuung: 15:00-16:00 Uhr 29,88 Euro
AÜ Kind (Kind unter 3 im Kindergarten):
Frühdienst: 07:30- 08:00 Uhr: 29,88 Euro
Ganztagsbetreuung: 08:00- 14:30 Uhr: 194,20 Euro
Randstundenbetreuung: 14:30- 16:00 Uhr: 44,82 Euro
Kindergarten ab dem Alter von 3 Jahren:
Frühdienst: 07:30- 08:00 Uhr: 27,06 Euro
Die weitere Betreuung (8 Std.) ist für Kinder ab 3 Jahren in Niedersachsen kostenfrei!
Geschwisterkinder zahlen die Hälfte.
Mittagsverpflegung: 60,- € für alle Altersgruppen
Die Geschwisterregelung bleibt bei mehreren Kindern unter 3, die die Einrichtung besuchen, bestehen. Der Elternbeitrag wird jeweils zur Mitte eines Monats per Einzugsermächtigung eingezogen. Er ist während des gesamten Kindergartenjahres (01. August - 31. Juli) auch in den Ferien oder bei Krankheitszeiten zu zahlen. Wer aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist, den Elternbeitrag zu zahlen, kann beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.
Nebenkosten, die entstehen, für besondere Aktivitäten o.ä. sind nicht im Beitrag enthalten und werden zusätzlich eingesammelt.